Allgemeine Geschäftsbedingungen
**today is day one UG (haftungsbeschränkt), Rotebühlstraße 44, 70178 Stuttgart**, Betreiberin der Plattform Branddoq (nachfolgend „Branddoq" oder „wir")
## 1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Branddoq (www.branddoq.io) einschließlich aller zugehörigen Dienste, Apps und Schnittstellen („Plattform") zwischen Branddoq und dem Kunden.
1.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können die Plattform nicht nutzen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Branddoq ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Branddoq in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (insbesondere ein gesondert geschlossener SaaS-Vertrag für Enterprise-Kunden) haben Vorrang vor diesen AGB.
## 2. Leistungsgegenstand
2.1 Branddoq stellt dem Kunden eine webbasierte Software zur Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung digitaler Brand Guides (Corporate-Design-Richtlinien) zur Verfügung. Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Paket insbesondere einen modularen Seiten-Builder, einen Mediapool mit Download-Funktion, eine Nutzer- und Rechteverwaltung, die Veröffentlichung der Brand Guides unter einer Branddoq-Adresse oder einer eigenen Domain sowie optional KI-gestützte Funktionen (Ziffer 7).
2.2 Der konkrete Funktionsumfang, die Anzahl der Brand Guides, Seiten und Module, der Speicherplatz und die Kontingente für KI-Funktionen ergeben sich aus dem gewählten Paket in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste unter www.branddoq.io/pricing („Paket"). Das Paket „Trial" ist unentgeltlich und in Funktionsumfang, Seitenzahl und Modulen beschränkt.
2.3 Die Software wird auf Servern von Branddoq oder ihrer Auftragsverarbeiter innerhalb der Europäischen Union betrieben und dem Kunden über das Internet zur Nutzung überlassen. Eine Überlassung der Software in Kopie oder eine Installation beim Kunden ist nicht geschuldet. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums; für die Internetverbindung des Kunden und dessen Endgeräte ist Branddoq nicht verantwortlich.
2.4 Branddoq entwickelt die Plattform laufend weiter. Branddoq darf Funktionen, Bedienoberfläche und technische Ausgestaltung der Plattform ändern, soweit dies (a) zur Anpassung an gesetzliche oder behördliche Vorgaben, (b) aus zwingenden Gründen der IT-Sicherheit, (c) zur Weiterentwicklung der zugrunde liegenden Software oder der eingesetzten Dienste Dritter oder (d) zur Verbesserung der Plattform erforderlich ist und die für den Kunden wesentlichen Funktionen (Erstellen, Verwalten und Veröffentlichen von Brand Guides, Mediapool, Nutzerverwaltung) im vereinbarten Umfang erhalten bleiben. Über Änderungen, die den Funktionsumfang für den Kunden erheblich verändern, informiert Branddoq mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; hierauf weist Branddoq in der Mitteilung hin.
2.5 Branddoq erbringt keine Beratung zu Markenstrategie, Design oder Rechtsfragen der Kunden-Inhalte. Beratungs- und Aufbauleistungen („Professional Services") sind nur geschuldet, wenn sie im Paket enthalten oder gesondert vereinbart sind.
## 3. Vertragsschluss, Registrierung, Trial
3.1 Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss der Registrierung und Auswahl eines Pakets ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Branddoq den Zugang freischaltet oder den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt. Bei entgeltlichen Paketen erfolgt die Freischaltung nach erfolgreicher Zahlungsautorisierung über den Zahlungsdienstleister (Ziffer 8).
3.2 Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Der Kunde benennt eine E-Mail-Adresse, an die rechtserhebliche Erklärungen gerichtet werden können.
3.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto oder die von ihm angelegten Nutzerkonten erfolgen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Der Kunde informiert Branddoq unverzüglich über eine missbräuchliche Nutzung.
3.4 **Trial.** Das kostenlose Paket „Trial" dient dem Kennenlernen der Plattform. Es kann von Branddoq mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beendet oder in seinem Funktionsumfang geändert werden. Branddoq ist berechtigt, Trial-Konten, die länger als sechs Monate nicht genutzt wurden, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen zu löschen. Ein Anspruch auf Fortführung eines Trial-Kontos besteht nicht. Die Regelungen zu Gewährleistung und Haftung bei unentgeltlicher Nutzung (Ziffer 11.6) sind zu beachten.
3.5 Die Nutzung der öffentlichen Demo-Umgebung (www.branddoq.io/demo) erfolgt ohne Registrierung und ohne Vertragsschluss. Dort erstellte Inhalte werden nicht gespeichert und spätestens zwei Stunden nach Erstellung automatisch gelöscht. Auch in der Demo-Umgebung dürfen nur Inhalte hochgeladen werden, an denen der Nutzer die erforderlichen Rechte hat und die keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzen; Ziffer 6.3 bis 6.6 gelten entsprechend.
## 4. Verfügbarkeit, Wartung, Support
4.1 Branddoq strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt. Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsfenster (Ziffer 4.2), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Branddoq (insbesondere Störungen des Internets, höhere Gewalt, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen) sowie Zeiten, in denen die Plattform wegen eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht erreichbar ist.
4.2 Geplante Wartungsarbeiten führt Branddoq nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr) durch und kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher an, soweit sie voraussichtlich mehr als 30 Minuten dauern. Sicherheitsrelevante Wartungen können ohne Vorankündigung erfolgen.
4.3 Branddoq erstellt täglich Sicherungskopien der auf der Plattform gespeicherten Daten und bewahrt diese mindestens 14 Tage auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Plattformbetriebs nach einem Ausfall. Eine Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Inhalte ist nicht geschuldet; Branddoq bemüht sich auf Anfrage um eine Wiederherstellung gegen Aufwandsvergütung. Der Kunde bleibt verpflichtet, seine Inhalte in angemessenen Abständen über die Exportfunktionen der Plattform selbst zu sichern (Ziffer 11.5).
4.4 Support wird per E-Mail an hello@branddoq.io an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) von 9 bis 17 Uhr geleistet. Branddoq bemüht sich, Anfragen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten. Verbindliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten (Service Level) sind nur geschuldet, wenn sie im Paket oder einem gesonderten SaaS-Vertrag vereinbart sind.
## 5. Nutzungsrechte an der Plattform
5.1 Branddoq räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Pakets für eigene geschäftliche Zwecke über einen Webbrowser zu nutzen. Der Kunde darf Mitarbeiter, Dienstleister und Geschäftspartner als Nutzer (Editoren, Viewer) anlegen und ihnen die Nutzung im Rahmen dieser AGB gestatten; er steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.
5.2 Der Kunde darf die Plattform nicht Dritten als eigenständige Dienstleistung anbieten (kein Reselling). In den Paketen Premium und Enterprise sowie in gesondert vereinbarten Agenturpaketen dürfen Agenturen und Dienstleister im Rahmen der im Paket enthaltenen Anzahl an Brand Guides Guides für ihre Endkunden erstellen und betreiben; der Kunde bleibt dabei Vertragspartner von Branddoq und steht für die Einhaltung dieser AGB durch seine Endkunden ein. Im Paket Standard und im Trial ist der Betrieb von Brand Guides für fremde Marken nicht gestattet.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht durch §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, die Plattform automatisiert in einer Weise abzufragen, die den Betrieb beeinträchtigt, oder Kennzeichnungen und Schutzrechtsvermerke von Branddoq zu entfernen.
5.4 Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihrem Design, ihren Modulen und Vorlagen sowie an der Marke Branddoq verbleiben bei Branddoq. Vom Kunden übermittelte Verbesserungsvorschläge darf Branddoq ohne Vergütung verwerten.
## 6. Inhalte des Kunden
6.1 Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an den von ihm oder seinen Nutzern auf die Plattform geladenen Inhalten (Logos, Schriften, Bilder, Videos, Texte, Dokumente, Farbwerte, Brand Guides – „Kundeninhalte").
6.2 Der Kunde räumt Branddoq das einfache, weltweite, für die Vertragslaufzeit befristete Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch aufzubereiten (etwa Vorschaubilder, Formatkonvertierung, PDF-Export), über die Plattform öffentlich zugänglich zu machen und den vom Kunden berechtigten Nutzern zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Ein Recht zur eigenen inhaltlichen Nutzung oder zum Training von KI-Modellen mit Kundeninhalten besteht nicht.
6.3 Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten verfügt, insbesondere Nutzungsrechte an Schriften, Bildern und Videos für die Veröffentlichung im Internet, und dass die Kundeninhalte keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeitsrechte) und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Für hochgeladene Schriften bedeutet das insbesondere: Die Lizenz des Kunden muss die Einbindung als Webfont, die Speicherung und Auslieferung über Server von Branddoq sowie – soweit der Kunde Schriftdateien über den Mediapool zum Download bereitstellt – deren Weitergabe an die berechtigten Nutzer erlauben. Eine reine Desktop-Lizenz deckt diese Nutzungen regelmäßig nicht ab; Branddoq prüft Schriftlizenzen nicht. Beim Hochladen von Schriften bestätigt der Kunde dies gesondert; Branddoq protokolliert die Bestätigung. Der Kunde ist für die Kennzeichnungspflichten seiner Brand Guides (Impressum, Datenschutzhinweise, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach Art. 50 KI-VO, Barrierefreiheit) selbst verantwortlich.
6.4 Der Kunde stellt Branddoq von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Ziffer 6.3 durch Kundeninhalte entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde die Verletzung zu vertreten hat. Branddoq informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Verteidigung.
6.5 Branddoq ist berechtigt, Kundeninhalte zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere nach einer begründeten Meldung im Verfahren nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (beschrieben im Impressum unter „Meldung rechtswidriger Inhalte"), oder wenn eine Behörde oder ein Gericht dies verlangt. Branddoq informiert den Kunden vorher, soweit dies nach den Umständen möglich ist, sonst unverzüglich danach, begründet die Entscheidung (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065) und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Erweist sich die Meldung als unbegründet, stellt Branddoq den Inhalt unverzüglich wieder her.
6.6 Für Kundeninhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Branddoq stellt nur die technische Infrastruktur bereit, nimmt keine Kontrolle der Kundeninhalte vor und ist dazu nicht verpflichtet. Branddoq macht sich Kundeninhalte nicht zu eigen. Eine Haftung von Branddoq für Kundeninhalte kommt nur in Betracht, soweit Branddoq nach den für Hosting-Dienste geltenden Regeln (Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065) trotz Kenntnis rechtswidriger Inhalte untätig geblieben ist; Ziffer 11 gilt entsprechend.
## 7. KI-Funktionen
7.1 Je nach Paket stellt Branddoq KI-gestützte Funktionen zur Verfügung, insbesondere den KI-Aufbau und die KI-Bearbeitung von Seiten, den KI-Guide-Generator aus bestehenden CI-Dokumenten und den CI-Check zur Prüfung von Materialien auf Übereinstimmung mit dem Brand Guide („KI-Funktionen"). Die KI-Funktionen nutzen Sprachmodelle des Anbieters Anthropic (Claude) über eine Programmierschnittstelle. Die vom Kunden übermittelten Inhalte werden hierfür an diesen Anbieter übermittelt; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung und, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, der Auftragsverarbeitungsvertrag.
7.2 KI-generierte Ergebnisse sind maschinell erzeugte Vorschläge. Sie können unvollständig, fehlerhaft oder rechtlich problematisch sein. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich und entscheidet allein über deren Übernahme. Der CI-Check stellt keine Rechtsprüfung und keine Freigabe dar. Branddoq übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse keine Gewähr; Ziffer 11 bleibt unberührt.
7.3 Der Kunde darf keine Inhalte in die KI-Funktionen eingeben, zu deren Übermittlung an Dritte er nicht berechtigt ist, insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine Geschäftsgeheimnisse Dritter, für die er keine Freigabe besitzt.
7.4 KI-Funktionen unterliegen den im Paket genannten Kontingenten. Diese bestehen aus inklusiven Prüfungen (etwa Anzahl CI-Checks pro Monat) und einem monatlichen Guthaben an KI-Credits. Ein Credit entspricht einem Cent Verkaufswert; jeder Aufruf einer KI-Funktion verbraucht Credits entsprechend dem tatsächlichen Rechenaufwand, den Branddoq im Kundenkonto ausweist und vor dem Aufruf mit Richtwerten kenntlich macht. Monatliche Kontingente und Credits gelten für den jeweiligen Kalendermonat, werden nicht übertragen und nicht ausgezahlt. Der Kunde kann zusätzliche Credits zu den in der Preisliste genannten Paketen erwerben; erworbene Credits verfallen während der Vertragslaufzeit nicht und sind nicht übertragbar. Für unverbrauchte erworbene Credits bei Vertragsende gilt: (a) Kündigt der Kunde, bleiben die Credits zwölf Monate ab Vertragsende seinem Konto zugeordnet und stehen ihm bei einer erneuten Buchung eines Pakets mit KI-Funktionen wieder zur Verfügung; danach verfallen sie. (b) Kündigt Branddoq ordentlich oder stellt Branddoq die KI-Funktionen dauerhaft ein, erstattet Branddoq den für die unverbrauchten Credits gezahlten Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen. (c) Kündigt Branddoq aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, verfallen die Credits ohne Erstattung. Branddoq kann die Nutzung bei missbräuchlicher oder den Betrieb gefährdender Nutzung vorübergehend drosseln. Branddoq ist berechtigt, das eingesetzte KI-Modell oder den Anbieter zu wechseln, sofern die Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt; für den Wechsel des Anbieters gilt das Informations- und Widerspruchsverfahren für Unterauftragsverarbeiter nach Ziffer 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
7.5 Branddoq stellt die KI-Funktionen als KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) bereit und erfüllt die Branddoq hierfür treffenden Pflichten, insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO: KI-generierte Ergebnisse werden in der Plattform als solche gekennzeichnet, und der Nutzer wird darüber informiert, wenn er mit einem KI-System interagiert. Das zugrunde liegende Sprachmodell stammt vom Anbieter Anthropic (Ziffer 7.1). Die KI-Funktionen sind keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Anhang III KI-VO. Der Kunde ist für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, die er außerhalb der Plattform veröffentlicht, selbst verantwortlich (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
## 8. Vergütung, Zahlung, Preisänderungen
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit auf der Website nicht ausdrücklich Bruttopreise genannt sind. Bei Kunden im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
8.2 Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig und über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Der Kunde ermächtigt Branddoq beziehungsweise Stripe, die fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, und hält das Zahlungsmittel aktuell. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
8.3 Bei einem Wechsel in ein höheres Paket wird der Unterschiedsbetrag für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet; ein Wechsel in ein niedrigeres Paket wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Bereits genutzte Kontingente werden nicht erstattet.
8.4 Schlägt der Einzug fehl, gerät der Kunde nach erfolgloser Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 7 Tagen in Verzug. Im Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Branddoq ist berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung zu sperren (Ziffer 10), bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.
8.5 Branddoq kann die Preise für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere für Hosting, Lizenzen, KI-Dienste Dritter, Zahlungsabwicklung und Personal) nach Vertragsschluss ändern. Die Anpassung erfolgt höchstens im Umfang der tatsächlichen Kostenänderung; Kostensenkungen gibt Branddoq in gleicher Weise weiter. Eine Preisanpassung ist frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal je zwölf Monate zulässig. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weist Branddoq in der Mitteilung hin. Bis zum Wirksamwerden gilt der bisherige Preis.
8.6 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind oder die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von Branddoq stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben; § 320 BGB bleibt unberührt.
## 9. Laufzeit, Kündigung
9.1 Der Vertrag über ein entgeltliches Paket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Ist eine jährliche Abrechnung vereinbart, ist die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungsjahres möglich.
9.2 Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an hello@branddoq.io genügt) oder erfolgt über die Kontoeinstellungen der Plattform.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Branddoq insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen Ziffer 5, 6 oder 7 verstößt oder mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist. Gesetzliche Beschränkungen des Kündigungsrechts, insbesondere § 112 InsO, bleiben unberührt.
9.4 Nach Vertragsende sperrt Branddoq den Zugang. Die veröffentlichten Brand Guides des Kunden sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar. Der Kunde kann bis zum Vertragsende seine Inhalte über die Exportfunktionen der Plattform sichern und bis 30 Tage nach Vertragsende einen Export nach Ziffer 9.5 anfordern (Abrufphase). Nach Ablauf der Abrufphase löscht Branddoq die Kundeninhalte und Nutzerdaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Sicherungskopien werden im regulären Turnus von etwa vier Wochen überschrieben. Einzelheiten regelt Ziffer 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
9.5 **Anbieterwechsel und Datenexport.** Der Kunde kann jederzeit, auch unabhängig von einer Kündigung, in Textform verlangen, dass Branddoq ihn beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung unterstützt (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Hierfür gilt:
(a) **Exportierbare Daten** sind alle vom Kunden oder seinen Nutzern eingebrachten Kundeninhalte sowie die vom Kunden erzeugten Daten, nämlich: Struktur und Inhalte aller Brand Guides (Seiten, Module, Einstellungen, Farbwerte, Texte) in einem maschinenlesbaren Format (JSON), alle Dateien des Mediapools und der Module in ihren Originalformaten (ZIP), die Liste der vom Kunden angelegten Nutzer (Name, E-Mail-Adresse, Rolle; CSV) sowie der PDF-Export der veröffentlichten Guides. Nicht exportierbar sind die Software der Plattform, ihre Vorlagen und Module als solche sowie Daten Dritter, die dem Geschäftsgeheimnisschutz von Branddoq unterliegen.
(b) Branddoq stellt den Export innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung zum Abruf bereit; die **Übergangsfrist** für den Wechsel beträgt höchstens 30 Kalendertage ab der Anforderung. Ist die Frist im Einzelfall technisch nicht einzuhalten, teilt Branddoq dies dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach der Anforderung mit Begründung mit und nennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Während der Übergangsfrist erbringt Branddoq die vertraglichen Leistungen weiter, unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte in zumutbarem Umfang und informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität.
(c) Nach Abschluss des Wechsels beziehungsweise nach Vertragsende steht dem Kunden eine **Abrufphase** von mindestens 30 Kalendertagen zu, in der er die exportierten Daten abrufen kann. Nach ihrem Ablauf löscht Branddoq alle exportierbaren Daten und sonstigen Daten des Kunden nach Ziffer 9.4 und Ziffer 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(d) Für den Wechsel, den Export und die Unterstützung nach dieser Ziffer erhebt Branddoq **kein Entgelt**. Der Kunde kann den Vertrag im Zusammenhang mit einem Wechsel nach Ziffer 9.1 kündigen; eine gesonderte Wechselgebühr oder Vertragsstrafe fällt nicht an.
(e) Branddoq stellt die exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit, das den Import in Systeme anderer Anbieter oder eigene Systeme des Kunden ermöglicht, und beschreibt das Format in der Dokumentation der Plattform.
## 10. Sperrung
10.1 Branddoq kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist (Ziffer 8.4), konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Ziffer 5, 6 oder 7 bestehen, von seinem Konto eine Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Plattform ausgeht oder Branddoq hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
10.2 Branddoq kündigt die Sperrung, soweit möglich, vorher an und wählt das mildeste geeignete Mittel. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
## 11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Branddoq gewährleistet die vertragsgemäße Beschaffenheit der Plattform nach den Regeln des Mietrechts mit den nachfolgenden Maßgaben. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
11.2 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass Branddoq sie nachvollziehen kann. Branddoq beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Branddoq kann den Mangel zunächst durch eine Umgehungslösung beheben, wenn diese die Nutzung der Plattform nicht mehr als unerheblich einschränkt; die endgültige Beseitigung erfolgt mit einem der nächsten Updates. Der Kunde kann eine Minderung nicht durch Abzug vom laufenden Entgelt geltend machen; sein Anspruch auf Rückforderung zu viel gezahlten Entgelts (§ 812 BGB) bleibt unberührt.
11.3 Branddoq haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Branddoq nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang, die Erreichbarkeit veröffentlichter Brand Guides, die sichere Verwahrung der Kundeninhalte und die Einhaltung des Auftragsverarbeitungsvertrags. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Sie ist zudem je Vertragsjahr insgesamt auf das Doppelte der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Branddoq gezahlten Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro. Die Begrenzungen dieser Ziffer gelten nicht in den Fällen von Ziffer 11.3.
11.5 Der Verlust von Kundeninhalten und Nutzerdaten fällt unter die Haftung nach Ziffer 11.3 und 11.4. Hat der Kunde die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur eigenen Sicherung seiner Inhalte (insbesondere die Exportfunktionen der Plattform) in angemessenen Abständen nicht genutzt, ist dies bei der Bemessung des Schadensersatzes als Mitverschulden (§ 254 BGB) zu berücksichtigen.
11.6 Bei unentgeltlicher Nutzung (Trial, Demo) haftet Branddoq nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen von Ziffer 11.3; eine Gewährleistung für Mängel besteht nur bei arglistigem Verschweigen (§§ 523, 524 BGB entsprechend).
11.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Branddoq und für alle Anspruchsgrundlagen einschließlich deliktischer Ansprüche. Die Ausnahmen nach Ziffer 11.3 gelten in jedem Fall.
11.8 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht ein Fall von Ziffer 11.3 vorliegt.
11.9 Branddoq ist von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit sie durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert ist. Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Branddoq, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwendbar waren, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe Dritter auf die IT-Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Branddoq informiert den Kunden unverzüglich und holt die Leistung nach, sobald das Hindernis entfallen ist. Dauert das Hindernis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; für den Zeitraum der Nichtleistung entfällt die Vergütungspflicht anteilig.
## 12. Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenz
12.1 Soweit Branddoq im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Daten der vom Kunden angelegten Nutzer und in Kundeninhalten enthaltene personenbezogene Daten), erfolgt dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags ist und unter www.branddoq.io/legal/avv abrufbar ist. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Branddoq als Verantwortliche enthält die Datenschutzerklärung.
12.2 Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Nicht öffentliche Kundeninhalte (etwa Brand Guides mit Zugangsbeschränkung) gelten als vertrauliche Informationen des Kunden. Die Verpflichtung gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), etwa noch nicht veröffentlichte Markenstrategien oder Produktnamen, gilt sie so lange, wie die Information geheimhaltungsbedürftig bleibt.
12.3 Branddoq nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden mit Name und Logo auf der Website und in Präsentationen. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Branddoq entfernt die Referenz dann innerhalb von 14 Tagen. Nicht öffentliche Brand Guides werden nicht als Referenz gezeigt.
## 13. Änderungen dieser AGB
13.1 Branddoq kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um (a) die AGB an geänderte Gesetze, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben anzupassen, (b) Regelungslücken zu schließen, die sich nach Vertragsschluss zeigen, oder (c) die AGB an Änderungen der Plattform nach Ziffer 2.4 anzupassen, und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vergütung, der Laufzeit oder der Haftungsregelungen zulasten des Kunden sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für die Vergütung gilt Ziffer 8.5, für den Leistungsumfang Ziffer 2.4.
13.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Hervorhebung der geänderten Regelungen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens, die Widerspruchsfrist und das Kündigungsrecht weist Branddoq in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin und bei rechtzeitiger Kündigung bis zum Vertragsende gelten die bisherigen AGB fort.
13.3 Änderungen, die über Ziffer 13.1 hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, etwa durch Bestätigung in der Plattform.
## 14. Form, Kommunikation
14.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vertrag (etwa Kündigungen, Mängelanzeigen, Widersprüche) bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
14.2 Branddoq kommuniziert mit dem Kunden über die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und über Hinweise innerhalb der Plattform.
## 15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Stuttgart. Branddoq bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Stuttgart.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
15.5 Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Eine englische Übersetzung dient nur der Information; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.